Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der styro ag

1. Geltungsbereich

styro ag verkauft den Geschäfts- / Privatkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), die im Printkatalog, im Internet oder in schriftlichen Angeboten spezifizierte Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Vertragsbedingungen (AGB). Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

2. Angebot

Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Irrtümliche Angaben und Druckfehler bleiben vorbehalten.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der styro ag kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und Auftragsannahme der styro ag zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich oder via Email. styro ag nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, Email oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (Lieferschein).

4. Preise

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer (Änderungen des Mehrwertsteuersatzes jederzeit vorbehalten), unverpackt, unfranko ab Lager Steinen. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert verrechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

5. Lieferung / Lieferkonditionen

Bestellungen ab CHF 300.- (netto exkl. Mehrwertsteuer) werden franko Domizil geliefert. Bei Bestellungen bis CHF 299.- werden für Transport- und Verpackungskosten CHF 15.- bei Paketversand bzw. mit CHF 60.- bei Versand mit Palette verrechnet. Bei Bestellungen unter CHF 50.- (netto exkl. Mehrwertsteuer) wird zusätzlich ein Bearbeitungsspesenanteil von CHF 10.- verrechnet. Bei Expresslieferungen oder Fixtermine ausserhalb des Tourenplans werden die effektiven Transport- und Verpackungskosten weiter verrechnet. Ist eine spezielle Verpackung für den Versand erforderlich, werden diese Aufwendungen zu unseren Selbstkosten in Rechnung gestellt. Bei Neukunden kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Neukunden werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. styro ag behält sich vor, Bestellungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

6. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Faktura-Datum netto zahlbar. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet der styro ag einen Verzugszins von 5 %. Anfallende Kosten für Inkassospesen werden vollumfänglich dem Kunden weiterverrechnet. WIR-Checks werden nicht in Zahlung genommen. Eine Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenforderungen des Käufers ist nicht zulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus dem Kaufvertrag im Eigentum der styro ag.

8. Beanstandungen und Rückgaben

Beanstandungen sind innert 8 Tagen ab Lieferscheindatum schriftlich anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Die Kosten der Rücklieferung gehen zulasten des Käufers. Für die Rücknahme der Ware müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sämtliches Material ist neuwertig, vollständig, funktionsfähig und originalverpackt
  • Der Rücklieferung muss eine Lieferscheinkopie beigelegt werden

Bei Rücknahmen, die nicht durch unser Verschulden entstanden sind, werden 20 % des Nettowarenwertes für die Bearbeitung berechnet. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind speziell auf Kundenwunsch beschaffte Nichtlagerartikel, nicht Sortimentsartikel, Extraanfertigungen und Verbrauchsmaterialien (Leuchtmittel, Batterien), Warenrücklieferungen aus Streckengeschäften sowie individuelle Anlagen. Für zurückgenommene Sendungen wird eine Warengutschrift erstellt.

9. Garantie

2 Jahre nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Faktura gilt dabei als Garantieschein. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Veränderung oder Reparatur, die durch den Kunden vorgenommen wurden oder infolge Abnützung, höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften. Auf Verbrauchsmaterial wie etwa Leuchtmittel, Batterien erfolgen keine Garantieleistungen.

10. Gerichtsstand

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Schwyz.

Steinen, 01. Juni 2019